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Sicherungsverwahrter Straftäter aus Haft entlassen - Information der Polizeidirektion Reutlingen 

 
 

Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener, 57-jähriger Mann wohnt seit dem 26.11.2010 in Reutlingen. Er wird seither lückenlos rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.

Aufgrund eingehender Anfragen aus der Bevölkerung informierten heute der Leiter der Polizeidirektion Reutlingen, Ltd. Polizeidirektor Franz Lutz, und der für die Führungsaufsicht zuständige Richter beim Landgericht Tübingen, Johannes Munding, die Öffentlichkeit/die Medien.

Die wesentlichen Inhalte des Pressegesprächs haben wir nachfolgend zusammengefasst:  

Herr Richter am Landgericht Munding informierte über die rechtliche Ausgangssituation, Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht und zur Person des Betroffenen:  

  • Der Betroffene war 1985 in Nordrhein-Westfalen zu einer 14-jährigen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
  • Die Entlassung erfolgte auf der Basis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 und wurde vom OLG Hamm am 25.11.2010 verfügt.
  • Er wohnt seither vorübergehend in einem Reutlinger Stadtteil bei einer ihm seit vielen Jahren persönlich bekannten Familie. Er ist aufgrund einer Erkrankung körperlich stark beeinträchtigt und in seiner Mobilität sehr eingeschränkt. Seit seiner Ankunft in Reutlingen wird er rund um die Uhr lückenlos von der Polizei überwacht. Er und seine Gastfamilie sind in hohem Maße kooperativ in der Zusammenarbeit mit den Behörden, Justiz, Bewährungshilfe und Polizei, was viele Maßnahmen erleichtert. 
     
  • Neben dem Schutz der Bevölkerung haben Polizei und Justiz auch die Persönlichkeitsrechte des Mannes zu wahren. Daher können keine weiteren Details zur Person des Betroffenen und der Gastfamilie veröffentlicht und keine Aussagen zu den von dem Mann verübten Straftaten und zu den im einzelnen angeordneten Auflagen getroffen werden. 
     
  • Aufgrund der Problematik des jetzigen Wohnorts, ist der Aufenthalt dort nur übergangsweise erlaubt, bis ein geeigneter Wohnort gefunden ist. 
     
  • Durch die Rund-um-die-Uhr-Überwachung des Mannes besteht unabhängig von der Lage des Wohnorts keine Gefahr für die  Bevölkerung.  

 

Leitender Polizeidirektor Franz Lutz bedankte sich zu Beginn seiner Ausführungen für die besonnenen Reaktionen im Umfeld des Betroffenen und bei benachbarten Einrichtungen und für das hohe Maß an Vertrauen, das der Polizei entgegen gebracht wird. Er verband diesen Dank mit dem Appell an alle Beteiligten und die Medien,  an dieser von Besonnenheit und Sensibilität geprägten Haltung festzuhalten.

Franz Lutz erläuterte den polizeilichen Auftrag und die polizeilichen Maßnahmen wie folgt: 

 

  • Der Schutz der Bevölkerung hat absolute Priorität. 
     
  • Durch die lückenlose Überwachung und zahlreiche flankierende Maßnahmen ist die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet. Darauf kann sie sich verlassen.
     
  • Das Umfeld des Mannes am jetzigen Wohnort wurde unterrichtet. Anwohner und benachbarte Einrichtungen stehen in engem Kontakt mit der Polizei. 
     
  • Eine Warnung oder Unterrichtung einer breiten Öffentlichkeit war nicht erforderlich und verbot sich aufgrund der zu wahrenden Persönlichkeitsrechten der Gastfamilie, der Nachbarn, der Nutzer der Einrichtungen und letztlich auch des Betroffenen.
     
  • Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte heute, da vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung eingingen. Einer möglichen Verunsicherung oder unnötiger Gerüchtebildung soll begegnet werden.  

 

  • Für die Bürger hat die Polizei deshalb auch ein Info-Telefon eingerichtet.
    Die Rufnummer lautet: 

 07121/942-1020
      07121/942-1021  

Es ist zu folgenden Zeiten besetzt: 

3.12.2010:     12 bis 20 Uhr

4.12.2010:      9 bis 16 Uhr

5.12.2010:      9 bis 16 Uhr

6.12.2010:      8 bis 18 Uhr